3 Jahre Garantie

3 Jahre Garantie

Die 3 Jahre Garantie sind für Käufe ab Juli 2022 gültig / Bei Produkten mit mehr als 3 Jahren Garantie gilt natürlich die Garantie des Herstellers.

Zusätzlich zur gesetzlich geregelten Gewährleistung übernimmt die Piano und Keyboardvertrieb OHG für alle gekauften Produkte nach Maßgabe folgender Regelungen eine 3-jährige Garantie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

1.) Die Piano und Keyboardvertrieb OHG leistet Garantie für alle während der Garantiezeit auftretenden Mängel, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind.

2.) Die Garantie gewährt kein Recht auf Kaufpreisminderung, Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. 

3.) Für alle in der Garantiepflicht anerkannten Mängel obliegt ausschließlich der Piano und Keyboardvertrieb OHG die Wahl der Mangelbeseitigung durch eine unentgeltliche Reparatur.

4.) Garantieansprüche müssen innerhalb der Garantiezeit unter Vorlage der originalen Kaufbeleges geltend gemacht werden. Bitte nehmen Sie dazu vor dem Versand der mangelhaften Ware Kontakt mit uns auf. Die Versandkosten trägt der Kunde

5.) Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Produkt werden durch diese Garantie nicht begründet. 

6.) Erbrachte Garantieleistungen führen nicht zur Verlängerung oder dem Neubeginn der Garantiezeit.

Von der Garantie ausgenommen sind:

1.) Produkte, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen wie z.B. Tastatur Anschlags Geräusche, Akkus, etc.

2.) Mängel am Produkt, die auf Fehlbedienung oder Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungs gemäßem Gebrauch, unsachgemäße Benutzung, Überlastung oder mangelnde Wartung und Pflege zurückzuführen sind oder

3.) Mängel am Produkt, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden,
die keine Originalteile sind oder

4.) Produkte, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden .

5.) Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert- und Gebrauchstauglichkeit des Produkts unerheblich sind.

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